ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
01_GELTUNGSBEREICH
1.1 Diese Geschäftsbedingungen („AGB“) sind auf alle Verträge über Leistungen („Einzelaufträge“) der HILLWIRED Ltd. & Co. KG (nachfolgend „HILLWIRED“) mit ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) anwendbar. Die Leistungen von HILLWIRED bestehen in der Konzeption, Planung, Entwicklung, Realisierung und Betrieb von Projekten in den Bereichen Markenkommunikation (live und digital), Messen, Veranstaltungen, Ausstellungen, Showroom, ferner digitalen Kommunikationslösungen, User Experience Design und Gestaltung von Software sowie Strategieberatung, Kommunikationsberatung, Marketingberatung und Designdienstleistungen. Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn auf sie nicht nochmals ausdrücklich verwiesen wird. Mit Beauftragung von HILLWIRED erkennt der Auftraggeber diese AGB an.
1.2 Allen Bedingungen des Auftraggebers, auf die er im Rahmen der Anbahnung oder des Abschlusses von Einzelaufträgen hinweist, wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Solche Bedingungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn HILLWIRED sich mit ihnen schriftlich einverstanden erklärt.
1.3 Soweit Regelungen der Einzelbeauftragung diesen AGB widersprechen, gelten die Regelungen der Einzelbeauftragung vorrangig vor diesen AGB.
02_VERTRAGSSCHLUSS
2.1 Die Angebote von HILLWIRED sind freibleibend und unverbindlich. Der Einzelauftrag kommt mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch HILLWIRED zustande. Soweit der Auftraggeber in seiner Beauftragung vom ursprünglichen Angebot von HILLWIRED abweicht, hat er dies ausdrücklich zu kennzeichnen. Ansonsten kommt die Einzelbeauftragung mit dem Inhalt zustande, wie er ursprünglich im Angebot von HILLWIRED beschrieben wurde.
2.2 HILLWIRED wird die Leistungen nach Umfang und auf Grundlage des Einzelauftrags erbringen. Jegliche Änderungen, die vom Auftraggeber gewünscht werden, sind gesondert zu vereinbaren. HILLWIRED ist in diesem Fall berechtigt, die vereinbarte Vergütung entsprechend anzupassen. Sofern die Änderung eine Reduzierung des Umfangs der Leistungen vorsieht, gilt Ziffer 4.5 (Teilstornierung).
2.3 Der Auftraggeber akzeptiert mit Beauftragung die im Angebot aufgeführten Leistungen von Drittunternehmen, die durch HILLWIRED – in Absprache mit dem Auftraggeber – entweder selbst oder im Namen des Auftraggebers beauftragt werden, z.B. Hotels, Tagungsorte, Catering, Veranstaltungstechniker, Künstler usw. („Drittdienstleister“). Diese Drittdienstleister sind nicht Erfüllungsgehilfen von HILLWIRED. HILLWIRED haftet nicht für Drittdienstleister, sondern tritt lediglich Ansprüche, die gegen den Drittdienstleister bestehen, an den Auftraggeber ab und ist bei der Durchsetzung solcher Ansprüche unterstützend tätig. Sofern HILLWIRED Unterauftragnehmer einsetzt, für die HILLWIRED gem. § 278 BGB haftet, wird dies HILLWIRED dem Auftraggeber auf Anfrage mitteilen.
03_VERGÜTUNG, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
3.1 Alle von HILLWIRED angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
3.2 Die Vergütung wird in der Einzelbeauftragung festgelegt. Soweit nichts anderes vereinbart, richtet sich die Vergütung entweder nach dem tatsächlichen Aufwand (Zeitaufwand und Materialaufwand) oder nach Festpreis.
Bei einer Vergütung nach Aufwand, erfolgt die Rechnungsstellung, soweit nicht anders vereinbart, jeweils am Ende des Monats.
Die Vergütung wie folgt fällig:
50% bei Abschluss der Einzelbeauftragung
40% bis acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn
10 % nach endgültiger Leistungserbringung (z.B. Abschluss der Veranstaltung).
3.3 Die Vergütung enthält sämtliche Kosten für Drittdienstleister, inklusive Kosten wie z.B. GEMA-Gebühren, Vermittlungsgebühren oder anderweitige Kosten (z.B. Reise- und Verpflegungskosten der Mitarbeiter von HILLWIRED) nur dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart und ausgewiesen ist. Ansonsten werden diese Kosten von HILLWIRED extra berechnet und nach Anfall unmittelbar in Rechnung gestellt. Bei Kosten im Einzelfall von über EUR 1.000,00 kann HILLWIRED ihre Leistungserfüllung von der Vorauszahlung dieser Kosten durch den Auftraggeber abhängig machen. Die Endabrechnung der Kosten durch HILLWIRED erfolgt nach Abschluss der Veranstaltung und somit nach Eingang der Rechnungen durch die Drittdienstleister.
3.4 Wenn für Zahlungen keine Zahlungsmeilensteine (vgl. Ziffer 3.3) vereinbart wurden, sind alle Rechnungen binnen 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Abzüge irgendwelcher Art sind ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Minderung oder Zurückbehaltung
nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Anzahlungen werden nicht verzinst.
3.5 Bei Zahlungsverzug ist HILLWIRED berechtigt, unbeschadet weitergehender Ansprüche, Verzugszinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatzes der Europäischen Zentralbank zu verlangen. HILLWIRED ist im Falle des Zahlungsverzuges nach Fristsetzung weiter berechtigt, die Einzelbeauftragung aus wichtigem Grund zu kündigen und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
3.6 Im Einzelauftrag nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden oder aber Mehraufwendungen, die bedingt sind durch unrichtige Angaben des Auftraggebers, durch unverschuldete Transportverzögerungen oder durch nicht termin- oder fachgerechte Vorleistungen Dritter, soweit sie nicht Erfüllungshilfen von HILLWIRED sind, werden dem Auftraggeber zusätzlich nach den aktuellen Vergütungssätzen von HILLWIRED in Rechnung gestellt.
04_RÜCKTRITT
4.1 Tritt der Auftraggeber aus nicht von HILLWIRED zu vertretenden Gründen vom Vertrag zurück, fallen folgende Storno-Gebühren an:
90 oder mehr Tage vor der Veranstaltung: 50% der Gesamtauftragssumme
31-90 Tage vor der Veranstaltung: 75% der Gesamtauftragssumme
weniger als 30 Tage vor der Veranstaltung: 100% der Gesamtauftragssumme
4.2 soweit für HILLWIRED Kosten anfallen, die über die vorgenannten Storno-Gebühren hinausgehen, ist HILLWIRED berechtigt, dem Auftraggeber die weiteren Kosten in Rechnung zu stellen.
4.3 Für die Berechnung der Höhe der Gebühren ist jeweils der Zugang des Rücktrittsschreibens bei HILLWIRED maßgebend.
4.4 Sofern ein Rücktritt vom Vertrag aufgrund von Umständen höherer Gewalt erfolgt, wie z.B. Krieg, Terror, behördliche Anordnungen, Umweltkatastrophen wie z.B. Sturm, Flut, Feuer, Epidemien und Pandemien wie z.B. SARS-CoV-2 die bei Abschluss des Einzelauftrages nicht absehbar waren, verbleibt es bei der Zahlungspflicht des Auftraggebers gem. Ziffer 4.2. . Der Auftraggeber ist weiterhin verpflichtet, statt der Stornierungsgebühren gem. Ziffer 4.3, die tatsächlich bis zum Zeitpunkt der Stornierung erbrachten Leistungen anteilig zu bezahlen.
4.5 Die Stornierung von Leistungen hat schriftlich zu erfolgen. Die Regelungen dieser Ziffer 4 sind auch auf die Stornierung für Teilleistungen anzuwenden. Die Berechnung der Stornierungsgebühr für Teilleistung erfolgt entsprechend dem Anteil der Teilleistung an der Gesamtvergütung.
05_MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS
5.1 Den Parteien ist bewusst, dass die Leistungen von HILLWIRED wesentlich von der ordnungsgemäßen Erfüllung von Mitwirkungspflichten des Auftraggebers abhängen. Soweit nicht gesondert im Einzelauftrag festgelegt, schuldet der Auftraggeber alle Handlungen in seinem Bereich, die für die Erbringung der Leistungen durch HILLWIRED notwendige Voraussetzung sind. Insbesondere wird der Auftraggeber HILLWIRED kostenfrei, fristgerecht und uneingeschränkt die für die Erbringung der Leistungen notwendigen Informationen übergeben.
5.2 Die Erbringung der Leistungen erfolgt in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber. Zu diesem Zweck wird der Auftraggeber für jeden Einzelauftrag einen Verantwortlichen benennen, der als Kontaktperson und Ansprechpartner für HILLWIRED dient. Sofern HILLWIRED nach Erbringung von Teilleistungen, wie z.B. Konzepterstellung, Budgetplanung, Ablaufplanung usw. die Freigabe wünscht, hat der Verantwortliche diese Freigabe für den Auftraggeber zu erteilen oder aber, falls die Teilleistung nicht vertragsgemäß erfolgte, hat er die notwendigen Korrekturen und Verbesserungen mitzuteilen. Falls er Änderungen im vertraglichen Umfang der Leistungen wünscht, gilt dies als Änderungsverlangen gem. Ziffer 2.2 bzw. Teilstornierung gem. Ziffer 4.5. Im Falle der Freigabe werden die Leistungen von der so geschuldet, wie vom Auftraggeber freigegeben.
5.3 Sofern durch Verzögerung oder Nichterfüllung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers bei HILLWIRED Aufwände, Kosten oder Schäden anfallen, sind diese vom Auftraggeber zu ersetzen. Sofern die Erbringung der Leistungen aufgrund der Verzögerung oder Nichterfüllung der Mitwirkungspflichten unmöglich oder wesentlich erschwert wird, hat HILLWIRED das Recht, den den Einzelauftrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Sofern die Mitwirkungspflicht noch nachholbar ist, gilt das Kündigungsrecht nur nach erfolgloser Fristsetzung durch die Agentur zur Nachholung der Mitwirkungspflicht.
06_ABNAHME
Die Parteien sind sich einig, dass es sich bei der Planung und Durchführung der Leistungen um Dienstleistungen handelt. HILLWIRED kann nicht für einen bestimmten Erfolg der Leistungen einstehen. Sofern im Einzelfall jedoch werkvertragsrechtliche Leistungen erbracht werden, gelten die Leistungen als abgenommen, wenn der Auftraggeber die Abnahme nicht in angemessener Zeit nach Anzeige der Fertigstellung oder Übergabe des Werkes ablehnt. Die Abnahme kann nicht verweigert werden, wenn es sich nur um unwesentliche Mängel handelt.
07_HAFTUNG UND GEWÄHRLEISTUNG
7.1 HILLWIRED übernimmt für ihre Leistungen die jeweils einschlägigen gesetzlich geschuldeten Gewährleistungspflichten, soweit nicht anders hierin vereinbart. Ein Rücktritt vom Einzelauftrag ist jedoch nur dann möglich, wenn HILLWIRED mindestens zwei Mal Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde. Im Übrigen steht HILLWIRED dafür ein, dass die Leistungen nach mittlerer Art und Güte erbracht werden.
7.2 HILLWIRED haftet dem Auftraggeber unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise (Kardinalpflicht). Vorbehaltlich Ziffer 7.4 ist im Übrigen eine Haftung auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.
7..3 Sofern HILLWIRED für die Verletzung von Kardinalpflichten haftet, ohne dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit gegeben sind, ist die Haftung HILLWIRED auf denjenigen Schadensumfang begrenzt, mit dessen Eintritt bei Abschluss des Einzelauftrags entsprechend der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände zu rechnen war.
7.4 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für eventuelle Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
7.5 Keine Haftung besteht für Schäden, die Folge eines Falles höherer Gewalt sind (insbesondere Natur-, Brandkatastrophen, Krieg, Arbeitskämpfe, Pandemien usw.).
08_COPYRIGHT UND GEHEIMHALTUNG
8.1 HILLWIRED behält sich an allen für den Auftraggeber erstellten Materialien das Urheberrecht
vor, soweit dieses nicht durch schriftliche Vereinbarung auf den Auftraggeber übertragen
wurde. Auftraggeber und Lieferanten dürfen die überlassenen Projekt- und
Konzeptunterlagen nur für den vertraglich vereinbarten Zweck nutzen. Eine
anderweitige Nutzung, insbesondere die Weitergabe, Veröffentlichung,
Vervielfältigung oder sonstige Verbreitung der Unterlagen ist ohne die vorherige
Zustimmung durch HILLWIRED untersagt. Ton- oder Bildmitschnitte von Veranstaltungen,
die von HILLWIRED organisiert werden, bedürfen der vorherigen Zustimmung durch
HILLWIRED.
8.2 Auftraggeber und Lieferanten verpflichten sich, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von
HILLWIRED sowie deren Partner, die ihm im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt
werden, für einen Zeitraum von 2 Jahren vertraulich zu halten und nicht weiter zu
geben.
8.3 Jeder schuldhafte Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen aus Punkt 8.1
und 8.2 zieht eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 EUR nach sich. Weitergehende
Ansprüche seitens HILLWIRED bleiben unberührt.
09_GEISTIGE UND GEWERBLICHE SCHUTZRECHTE
Alle im Zusammenhang mit der Auftragserfüllung durch HILLWIRED entstehenden gewerblichen oder geistigen Schutzrechte (Markenrechte, Datenbankrechte, Patentrechte, Urheberrechte inkl. der Rechte an von HILLWIRED eingesetzter oder entwickelter Software, wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz etc.) verbleiben bei HILLWIRED, es sei denn die Parteien haben ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart. Jedwede Nutzung oder Verwertung durch den Auftraggeber bedarf der schriftlichen Zustimmung von HILLWIRED. Die Befugnis zur Änderung von Entwürfen oder Konzepten steht ausschließlich HILLWIRED zu. Druckvorlagen, Arbeitsfilme und Negative, die von HILLWIRED oder in ihrem Auftrag hergestellt werden, bleiben Eigentum von HILLWIRED. Dies gilt auch dann, wenn diese dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden, sofern zwischen HILLWIRED und dem Auftraggeber nichts Weiteres vereinbart wurde.
10_SONSTIGES
10.1 Ausschließlicher Gerichtsstand ist München. Es findet das Recht der
Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
10.2 Bei der Auslegung ist allein die deutsche Version der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen heranzuziehen. Die englische Version dient lediglich der
Information der fremdsprachigen Auftraggeber.
HILLWIRED LTD & Co. KG
Luise-Ullrich-Straße 14
80636 München
CEO Florian Hill